Büroreinigung
Im Büro teilen sich viele Menschen Schreibtische, Küche, Toiletten und Besprechungsräume. Saubere Arbeitsräume sind deshalb mehr als eine Frage des Eindrucks: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für sie zu sorgen.
Was ist Büroreinigung?
Büroreinigung ist die Reinigung von Arbeits- und Verwaltungsräumen: freie Schreibtischflächen, Fußböden, Besprechungsräume, Teeküche, Toiletten und Empfangsbereich. Gereinigt wird meist früh am Morgen oder am Abend, wenn die Schreibtische leer sind, sodass die Arbeit den Betrieb nicht stört. Für Arbeitgeber ist sie Pflicht: Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.
Was gehört üblicherweise dazu?
Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was für ein Objekt im Angebot vereinbart wird.
Arbeitsplätze
Freie Tischflächen, Armlehnen und der Boden unter und neben dem Schreibtisch.
Besprechungsräume
Tische abwischen, Stühle zurechtrücken, Gläser und Tassen abräumen.
Teeküche
Spülbecken, Arbeitsfläche, Geräteaußenseiten; Spülmaschine nach Absprache.
Toiletten
Sanitärkeramik, Spiegel, Boden; Seife, Handtuch- und Toilettenpapier auffüllen.
Empfang und Flure
Eingangstür, Tresen, Garderobe und die viel begangenen Wege.
Üblich bei: Büros und Verwaltungen, Agenturen, Ingenieur- und Steuerbüros, Coworking-Flächen, Firmensitze
Häufige Fragen zur Büroreinigung
Muss ein Arbeitgeber für saubere Büroräume sorgen?
Ja. § 4 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung macht die Reinigung zur Aufgabe des Arbeitgebers; ob er dafür eigenes Personal einsetzt oder einen Dienstleister beauftragt, lässt die Vorschrift offen. Verunreinigungen, die zu Gefährdungen führen können, etwa Scherben oder eine nasse Stelle auf dem Flur, sind nach derselben Vorschrift unverzüglich zu beseitigen. Wie oft und wie gründlich gereinigt wird, hängt von Art und Nutzung der Räume ab.
Zu welcher Tageszeit wird ein Büro gereinigt?
Die meisten Unternehmen lassen außerhalb der Kernarbeitszeit reinigen, also frühmorgens oder abends. Tagsüber kommt in Frage, wenn Räume leer stehen oder nur Küche und Toiletten auf dem Plan stehen. Bei der Wahl spielen Alarmanlage, Schließzeiten des Gebäudes und die Hausordnung eine Rolle. Wichtig ist ein feststehendes Zeitfenster, damit niemand überrascht wird und die Reinigung keine Besprechung stört.
Wie wird der Zugang für die Reinigung geregelt?
Wer außerhalb der Arbeitszeit reinigt, braucht einen Schlüssel oder Transponder und gegebenenfalls einen Code für die Alarmanlage. Üblich ist, die Übergabe schriftlich zu quittieren und festzuhalten, welche Räume betreten werden dürfen. Bereiche mit vertraulichen Unterlagen, etwa Personalabteilung oder Serverraum, können verschlossen bleiben oder nur nach Absprache gereinigt werden. Geht ein Schlüssel verloren, regelt die Vereinbarung, wer informiert wird.