Zum Inhalt springen

Gebäudereinigung

Gebäudereinigung ist der Sammelbegriff für alles, was ein Bauwerk innen und an seinen Glasflächen sauber hält — vom wöchentlichen Wischen der Flure bis zur gründlichen Aufbereitung eines Bodens. Wer sie vergibt, plant deshalb meist mehrere Leistungen nebeneinander.

Was ist Gebäudereinigung?

Gebäudereinigung ist der Oberbegriff für alle Reinigungsarbeiten in und an einem Gebäude. Dazu zählen die laufende Unterhaltsreinigung, die Glas- und Fensterreinigung, die Grundreinigung sowie Sonderaufgaben wie Bau- oder Fassadenreinigung. Gebäudereiniger ist ein Handwerk; die Handwerksordnung führt es in Anlage B als zulassungsfreies Handwerk. Welche Teile ein Objekt braucht, hängt von Bauweise und Nutzung ab.

Was gehört üblicherweise dazu?

Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was für ein Objekt im Angebot vereinbart wird.

Laufende Innenreinigung

Böden, Sanitärbereiche und Arbeitsflächen im vereinbarten Rhythmus.

Glasflächen

Fenster, Glastüren und verglaste Trennwände, meist mit eigenem Intervall.

Grundreinigung

Tiefenreinigung von Böden und Sanitär in größeren Abständen oder zu einem Anlass.

Gemeinschaftsflächen

Eingänge, Treppenhäuser, Flure und Kellergänge in Häusern mit mehreren Parteien.

Abgestimmter Plan

Welche Leistung wann fällig ist, steht für das ganze Objekt an einer Stelle.

Üblich bei: Bürogebäude, Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften

FAQ

Häufige Fragen zur Gebäudereinigung

Was ist der Unterschied zwischen Gebäudereinigung und Unterhaltsreinigung?

Gebäudereinigung ist der Oberbegriff, Unterhaltsreinigung ein Teil davon. Unterhaltsreinigung meint nur die wiederkehrende Pflege genutzter Räume. Zur Gebäudereinigung gehören darüber hinaus Arbeiten mit eigenem Rhythmus oder Anlass, etwa an Glasflächen, Grundreinigungen oder die Säuberung von Gemeinschaftsflächen. In Ausschreibungen und Verträgen stehen diese Teile meist als eigene Positionen, damit Umfang und Abrechnung nachvollziehbar bleiben.

Ist Gebäudereinigung ein Handwerk?

Ja. Gebäudereiniger steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, der Liste der zulassungsfreien Handwerke. Anders als etwa beim Elektrotechniker oder Dachdecker, die in Anlage A stehen, ist für die Selbstständigkeit deshalb kein Meisterbrief vorgeschrieben. Den Beruf kann man trotzdem regulär lernen: Gebäudereiniger ist ein anerkannter Ausbildungsberuf.

Wie wird die Reinigung eines ganzen Gebäudes geplant?

Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme: welche Flächen, welche Beläge, wie viel Glas, wie viele Menschen das Haus täglich nutzen. Daraus ergibt sich, welche Leistungen nötig sind und in welchen Abständen. Die tägliche oder wöchentliche Pflege bildet die Grundlage, Fenster und Grundreinigung kommen in längeren Intervallen hinzu. Ein gemeinsamer Plan verhindert, dass Arbeiten doppelt erledigt werden oder ganz liegen bleiben.