Treppenhausreinigung
In vielen Mehrfamilienhäusern regelt die Hausordnung, wer wann putzt — und ebenso oft gibt es darüber Streit. Wird die Treppenhausreinigung an einen Dienstleister vergeben, ist die Aufgabe klar verteilt, und Vermieter können die Ausgaben meist als Betriebskosten an die Mieter weitergeben.
Was ist Treppenhausreinigung?
Treppenhausreinigung ist die Reinigung der Flächen, die alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses gemeinsam nutzen: Stufen und Treppenabsätze, Geländer, Hauseingang, Flure und häufig Keller- und Dachbodengänge sowie die Aufzugskabine. Mietrechtlich zählt sie nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag eine Umlage vereinbart.
Was gehört üblicherweise dazu?
Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was für ein Objekt im Angebot vereinbart wird.
Stufen und Absätze
Erst trocken vom Staub befreien, dann nass wischen — mit einem Mittel, das zu Stein, Fliese, Holz oder Kunststoff passt.
Handlauf und Geländer
Handlauf, Stäbe und Pfosten feucht abwischen.
Eingangsbereich
Haustür mit Glaseinsatz, Fußabstreifer, Briefkästen und Klingelschild.
Keller- und Dachbodengänge
Gemeinschaftsflächen, die seltener genutzt werden, in längeren Abständen.
Aufzug
Kabinenboden, Wände, Spiegel und Bedientafel.
Üblich bei: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, private Vermieter, Wohnungsunternehmen, Wohn- und Geschäftshäuser
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung
Können Vermieter die Treppenhausreinigung über die Nebenkosten abrechnen?
Ja, sofern im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter Betriebskosten tragen (§ 556 Absatz 1 BGB). Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nummer 9 ausdrücklich die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, etwa Treppen, Flure und Zugänge. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, wird nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Bei Unklarheiten über die eigene Abrechnung hilft eine Rechtsberatung weiter.
Können Mieter die Treppenhausreinigung von der Steuer absetzen?
Häufig ja. Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden, dass Mieter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG auch dann nutzen können, wenn der Vermieter den Reinigungsauftrag erteilt hat (Urteil VI R 24/20). Als Nachweis genügt die Nebenkostenabrechnung, sofern sie Leistung, Anbieter, Kostenanteil und unbare Zahlung erkennen lässt. Den eigenen Fall klärt am besten die Steuerberatung.
Welcher Reinigungsrhythmus passt für ein Treppenhaus?
Vorgeschrieben ist kein bestimmter Abstand; entscheidend sind die Zahl der Parteien, die Lage und das Wetter. Bei Regen und im Winter tragen Bewohner deutlich mehr Schmutz herein, und ein Eingang an einer belebten Straße verschmutzt schneller als einer im Hinterhof. Verbreitet ist eine wöchentliche Reinigung der Treppen, während Keller oder Dachboden seltener drankommen. Der vereinbarte Rhythmus gehört in den Vertrag.