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Haushaltsreinigung

Eine Haushaltsreinigung übernimmt Hausarbeit, für die zwischen Beruf, Familie und Freizeit oft die Zeit fehlt. Weil sich die Reinigungskraft in privaten Räumen bewegt, steht am Anfang meist ein Gespräch über Wünsche, Schlüssel und Grenzen.

Was ist Haushaltsreinigung?

Haushaltsreinigung ist die Reinigung einer privaten Wohnung oder eines Hauses durch einen Dienstleister. Dazu gehören meist Staubwischen, Staubsaugen und Wischen der Böden, die Pflege von Küche und Bad sowie das Leeren der Mülleimer; Fensterputzen oder das Reinigen des Backofens kommen auf Wunsch hinzu. Die Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG die Einkommensteuer mindern.

Was gehört üblicherweise dazu?

Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was für ein Objekt im Angebot vereinbart wird.

Wohn- und Schlafräume

Staub auf Möbeln, Regalen und Fensterbänken; Böden absaugen und feucht aufnehmen.

Küche

Arbeitsplatte, Kochfeld, Spüle und Fronten; Kühlschrank oder Backofen innen nach Absprache.

Bad und Gäste-WC

Duschtasse oder Badewanne, Waschtisch, Toilette, Spiegel und Wandfliesen.

Mülleimer

Leeren, Beutel erneuern, bei Bedarf auswaschen.

Auf Wunsch

Fenster putzen, Betten beziehen, Balkon oder Terrasse kehren.

Üblich bei: Berufstätige mit wenig Zeit, Familien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren, Wohngemeinschaften, Haushalte rund um einen Umzug

FAQ

Häufige Fragen zur Haushaltsreinigung

Wie viel Steuer lässt sich mit einer Haushaltsreinigung sparen?

Nach § 35a Absatz 2 EStG mindern 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Angerechnet werden die Arbeitskosten einschließlich Fahrtkosten, Materialkosten grundsätzlich nicht. Das Finanzamt erkennt den Betrag nur an, wenn eine Rechnung vorliegt und überwiesen wurde — Barzahlungen fallen heraus. Ob die Ermäßigung im eigenen Fall greift, beantwortet die Steuerberatung.

Wie oft ist eine Haushaltsreinigung sinnvoll?

Üblich ist ein Termin pro Woche oder alle zwei Wochen; dazwischen bleibt vor allem das Aufräumen. Kinder, Haustiere oder ein Garten, aus dem Erde ins Haus getragen wird, sprechen eher für den kürzeren Abstand. Wer nur gelegentlich Unterstützung braucht, bucht einzelne Einsätze, zum Beispiel vor Feiertagen oder nach einer Renovierung. Wichtig ist, vorab festzuhalten, welche Arbeiten bei jedem Besuch anfallen.

Was gehört nicht zu einer Haushaltsreinigung?

Meist ausgenommen sind Arbeiten, die deutlich mehr Zeit, eigenes Gerät oder besondere Kenntnisse verlangen, etwa Teppiche tiefenreinigen, Polster shampoonieren oder Schimmel beseitigen. Auch Aufräumen im engeren Sinn, also Wäsche sortieren oder Spielzeug verstauen, ist selten eingeschlossen, weil nur die Bewohner wissen, wohin etwas gehört. Was zusätzlich gewünscht ist, wird vorab vereinbart, damit beide Seiten mit demselben Umfang rechnen.